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   BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16   

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BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16 (https://dejure.org/2017,14013)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2017 - 5 P 3.16 (https://dejure.org/2017,14013)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 5 P 3.16 (https://dejure.org/2017,14013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1, § 106 Abs. 2 Satz 1
    Ablichtung; Abschrift; Analogie; Anregung; Anstalt des öffentlichen Rechts; Aufgabenakzessorietät; Aufgabenbezug; Aufstellung; Aushändigung; Beteiligungsrecht; Betriebsgeheimnis; Betriebsrat; Buchung; Direktor; Einsicht; Entwurf; Entwurf des Haushaltsplans; Entwürfe für ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 4 PersVG BE 2004, § 90 Nr 5 PersVG BE 2004, § 106 Abs 2 S 1 BetrVG, Art 6 Abs 1 LaborBE/BBStVtr BE, Art 11 LaborBE/BBStVtr BE
    Keine Mitwirkung, aber Pflicht zur Unterrichtung des Personalrates über den Wirtschaftsplan und seine Auswirkungen auf die Personalplanung

  • Wolters Kluwer

    Recht der Personalvertretung auf Unterrichtung über die Wirtschaftsplanung oder Haushaltsplanung der Dienststelle; Recht der Personalvertretung zur Mitwirkung bei der Anmeldung für Dienstkräfte i.R.d. Entwürfe für den Wirtschaftsplan

  • rewis.io

    Keine Mitwirkung, aber Pflicht zur Unterrichtung des Personalrates über den Wirtschaftsplan und seine Auswirkungen auf die Personalplanung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Personalvertretung auf Unterrichtung über die Wirtschaftsplanung oder Haushaltsplanung der Dienststelle; Recht der Personalvertretung zur Mitwirkung bei der Anmeldung für Dienstkräfte i.R.d. Entwürfe für den Wirtschaftsplan

  • datenbank.nwb.de

    Keine Mitwirkung, aber Pflicht zur Unterrichtung des Personalrates über den Wirtschaftsplan und seine Auswirkungen auf die Personalplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • dombert.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Personalrat muss bei der Wirtschaftsplanung nicht mitwirken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Der Befund, dass der Wortsinn des Merkmals "Haushaltsplan" einer Einbeziehung von Wirtschaftsplänen in den Anwendungsbereich des § 90 Nr. 5 PersVG BE entgegensteht, widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Grundsätze zur Beteiligung des Personalrats bei den Personalanforderungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erstellung des Entwurfs eines Haushaltsplans im Bereich der Bundesministerien für bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Recht, die einen Haushaltsplan aufzustellen haben, Anwendung finden (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 6 P 5.01 - PersR 2002, 201 ).
  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Im Unterschied zu dem Betriebsrat, der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz vom Arbeitgeber zu unterrichten ist, dessen Information daher bedingt, dass sich für ihn insoweit eine konkrete Aufgabe stellt (BAG, Beschlüsse vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - BAGE 67, 155 und - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168 ), ist der Wirtschaftsausschuss über Vorhaben und mögliche Folgen, die sich aus wirtschaftlichen Vorgängen ergeben, schon dann zu informieren, wenn hierdurch die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berührt werden können (BAG, Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - BAGE 67, 97 und vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - BAGE 95, 228 ).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 41/03

    Wirtschaftsausschuss - Ende der Amtszeit

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Dass es insoweit an einer Aufgabenakzessorietät fehlt, folgt auch aus dem Umstand, dass der Wirtschaftsausschuss selbst kein Mitbestimmungsorgan, sondern nur Hilfsorgan des Betriebsrates ist (vgl. BT-Drs. VI/2729 S. 8; BAG, Beschluss vom 7. April 2004 - 7 ABR 41/03 - BAGE 110, 159 ).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Im Unterschied zu dem Betriebsrat, der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz vom Arbeitgeber zu unterrichten ist, dessen Information daher bedingt, dass sich für ihn insoweit eine konkrete Aufgabe stellt (BAG, Beschlüsse vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - BAGE 67, 155 und - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168 ), ist der Wirtschaftsausschuss über Vorhaben und mögliche Folgen, die sich aus wirtschaftlichen Vorgängen ergeben, schon dann zu informieren, wenn hierdurch die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berührt werden können (BAG, Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - BAGE 67, 97 und vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - BAGE 95, 228 ).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Dass es insoweit an einer Aufgabenakzessorietät fehlt, folgt auch aus dem Umstand, dass der Wirtschaftsausschuss selbst kein Mitbestimmungsorgan, sondern nur Hilfsorgan des Betriebsrates ist (vgl. BT-Drs. VI/2729 S. 8; BAG, Beschluss vom 7. April 2004 - 7 ABR 41/03 - BAGE 110, 159 ).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Im Unterschied zu dem Betriebsrat, der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz vom Arbeitgeber zu unterrichten ist, dessen Information daher bedingt, dass sich für ihn insoweit eine konkrete Aufgabe stellt (BAG, Beschlüsse vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - BAGE 67, 155 und - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168 ), ist der Wirtschaftsausschuss über Vorhaben und mögliche Folgen, die sich aus wirtschaftlichen Vorgängen ergeben, schon dann zu informieren, wenn hierdurch die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berührt werden können (BAG, Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - BAGE 67, 97 und vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - BAGE 95, 228 ).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Im Unterschied zu dem Betriebsrat, der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz vom Arbeitgeber zu unterrichten ist, dessen Information daher bedingt, dass sich für ihn insoweit eine konkrete Aufgabe stellt (BAG, Beschlüsse vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - BAGE 67, 155 und - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168 ), ist der Wirtschaftsausschuss über Vorhaben und mögliche Folgen, die sich aus wirtschaftlichen Vorgängen ergeben, schon dann zu informieren, wenn hierdurch die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berührt werden können (BAG, Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - BAGE 67, 97 und vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - BAGE 95, 228 ).
  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Dem steht nicht entgegen, dass die Personalvertretung keine allgemeine Aufsichtsbefugnisse hat und sich deshalb ihr Unterrichtungsanspruch in aller Regel auf Informationen beschränkt, die sie benötigt, um ihre Aufgaben erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 6 P 24.83 - Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 5 S. 5 und vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - Buchholz 238.3A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 4).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    Das Informationsrecht ist eine Konkretisierung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16
    In diesem Zusammenhang bedarf es hier keiner Entscheidung des Senates darüber, ob Beteiligungsrechte im Wege richterlicher Rechtsfortbildung einer Erweiterung zugänglich sind (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1958 - 7 P 19.57 - BVerwGE 6, 220 , vom 6. Dezember 1978 - 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 und vom 24. September 1985 - 6 P 21.83 - Buchholz 238.3A § 92 BPersVG Nr. 4 S. 5).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78

    Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses

  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.02.1960 - VII P 4.58

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes besteht (BVerwG, Urt. v. 28.02.2017 - 5 P 3/16 - juris Rn. 25 m.w.N.), und dass bei den geregelten Sachverhalten sowie dem ungeregelten Sachverhalt vergleichbare Interessenlagen vorliegen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    Dem steht schon entgegen, dass sich das Informationsrecht der Personalvertretung als eine Konkretisierung des allgemeinen Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 5 P 3.16 - PersV 2017, 301 Rn. 17 m.w.N.; missverständlich BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersVG 2013, 377 ).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2023 - 2 K 1405/23

    Nachbarklage gegen die Vollziehung einer durch das Landratsamt erteilten

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes besteht (BVerwG, Urt. v. 28.02.2017 - 5 P 3.16 -, NZA-RR 2017, 4... = juris Rn. 25 m.w.N.), und dass bei den geregelten Sachverhalten sowie dem ungeregelten Sachverhalt vergleichbare Interessenlagen vorliegen.
  • VG Berlin, 04.01.2019 - 62 K 13.17

    Umfang des Informationsrechts eines Personalrates in Bezug auf die Auswirkungen

    10 Zwar ließ es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Februar 2017 - BVerwG 5 P 3.16 -, Rn. 17, ausdrücklich offen, wie weit das durch § 73 Abs. 1 Satz 4 PersVG eingeräumte Informationsrecht im Einzelnen reicht.

    Auch nach Einfügung des § 73 Abs. 1 Satz 4 PersVG hat die Personalvertretung keine allgemeinen Aufsichtsbefugnisse (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 2017 - BVerwG 5 P 3.16 -, Rn. 14).

  • VG Berlin, 20.04.2018 - 62 K 15.17

    Anspruch auf Überlassung einer Stellenbesetzungsliste

    Zwar vermittelt diese Norm der Personalvertretung ein von deren Aufgaben losgelöstes Recht auf Unterrichtung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 2017 - BVerwG 5 P 3.16 -).
  • VG München, 04.06.2018 - M 1 M 17.2314

    Kosten für privat in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes besteht (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2017 - 5 P 3/16 - juris Rn. 25 m.w.N.), und dass bei den geregelten Sachverhalten sowie dem ungeregelten Sachverhalt vergleichbare Interessenlagen vorliegen.
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